Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht befaßt sich mit der Frage, wann Ärzte, Krankenhäuser oder Krankenhausträger für ärztliche Behandlungs- oder Aufklärungsfehler haften und Schadensersatz sowie Schmerzensgeld zahlen müssen.

Um feststellen zu können, ob die ärztliche Behandlung, die Sie erfahren haben, fehlerhaft war, Ihr Arzt also einen sogenannten Behandlungsfehler begangen hat, müssen zunächst sämtliche die Behandlung betreffenden Krankenunterlagen von dem Arzt angefordert werden. Erst dann kann beurteilt werden, ob die Behandlung möglicherweise fehlerhaft war. Hierzu bedarf es eines Arztes als Sachverständigen, da die Frage, ob eine Behandlung dem zu fordernden medizinischen Standard entsprochen hat, nicht von einen Juristen beantwortet werden kann.

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer einer fehlerhaften ärztlichen Behandlung geworden zu sein, sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt Ihres Vertauens beraten lassen. Dieser hat verschiedene Möglichkeiten, eine Begutachtung der durchgeführten Behandlung vornehmen zu lassen und bei Feststellung eines Behandlungsfehlers die Verhandlung mit dem Haftpflichtversicherer Ihres Arztes zu führen und gegebenenfalls ein gerichtliches Verfahren einzuleiten.

Hierbei ist zu beachten, dass nicht jeder Mißerfolg einer ärztlichen Behandlung oder eine unerwünschte Nebenwirkung zugleich einen schadensersatzauslösenden Behandlungsfehler darstellt.

Für die Begutachtung der ärztlichen Behandlung kann z.B. auf die Hilfe der Krankenkasse zurückgegriffen oder ein Privatgutachten in Auftrag gegeben werden. Auch gibt es die Möglichkeit, vor der Gutachterkommission der Ärztekammer ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

Sollte der behandelnde Arzt nicht ausreichend über die Risiken und Nebenwirkungen eines Eingriffs oder einer Behandlung aufgeklärt haben, haftet er dafür bei Eintreten eines Schadens unter bestimmten Voraussetzungen wegen eines sog. Aufklärungsfehlers.

Tipp: In jedem Fall sollten Sie frühzeitig ein Gedächtnisprotokoll über den Behandlungsverlauf und die konkreten gesundheitlichen Folgen anfertigen, da ein Arzthaftungsprozess so lange dauern kann, dass Sie sich später an entscheidende Einzelheiten nicht mehr erinnern können.